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   OLG Koblenz, 17.03.1997 - 13 UF 1074/96   

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https://dejure.org/1997,6132
OLG Koblenz, 17.03.1997 - 13 UF 1074/96 (https://dejure.org/1997,6132)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.03.1997 - 13 UF 1074/96 (https://dejure.org/1997,6132)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. März 1997 - 13 UF 1074/96 (https://dejure.org/1997,6132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 Abs. 1 S. 1
    Unterhaltsrechtliche Auswirkungen der Unterhaltspflicht für ein nichteheliches Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1584
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.10.1993 - XII ZR 89/92

    Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden Ehegatten im Hinblick

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.1997 - 13 UF 1074/96
    Ist ein Ehegatte somit einem während der Trennung geborenen nichtehelichen Kind zum Unterhalt verpflichtet, so ist diese Unterhaltslast bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse nach § 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich ebenso zu berücksichtigen wie etwa eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Kind aus einer außerehelichen Beziehung, das während des Zusammenlebens der Ehegatten geboren wird und ihren ehelichen Lebensstandard entsprechend beeinflusst (vgl. BGH, NJW 1994, 190 ff.).

    auch BGH, FamRZ 1994, 87, 89 Anmerkung Schumacher FamRZ 1998, 1584.

  • BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95

    Verschweigen höherer Einkünfte des Unterhaltsberechtigten kann zum Verlust des

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.1997 - 13 UF 1074/96
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von dem vom Bundesgerichtshof am 20.01.1997 - XII ZR 257/95 - entschiedenen.
  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 51/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.1997 - 13 UF 1074/96
    Eine Erwerbsobliegenheit besteht nämlich regelmäßig nicht, wenn der betreffende Ehegatte ein Kind im Alter von weniger als 8 Jahren betreut (vgl. BGH, FamRZ 1984, 356 ff.), so dass die Beklagte bereits durch die Sorge für den gemeinsamen, am 17.09.1988 geborenen Sohn K. sich an einer Arbeitsaufnahme gehindert war.
  • BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 2/89

    Negative Feststellungsklage gegen einstweilige Anordnung über Ehegattenunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.1997 - 13 UF 1074/96
    Die Parteien einer einstweiligen Anordnung über den Ehegattenunterhalt haben jederzeit die Möglichkeit, den Bestand des Unterhaltsanspruchs - auch rückwirkend (vgl. Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., §§ 620 f. Rdn. 16 c; BGH, NJW-RR 1989, 709 ) - in einem ordentlichen Verfahren klären zu lassen, der Gläubiger durch Leistungsklage, der Schuldner - wie hier - durch negative Feststellungsklage (vgl. BGH, FamRZ 1983, 255 ff.; Luthin, Verfahrensrechtliche Fragen zur einstweiligen Unterhaltsanordnung, FamRZ 1986, 1059 ff.).
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